Die Arbeiterkammer hilft

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Pflegestufe 4 statt Stufe 2 – monatlich mehr als doppelt so viel an finanzieller Unterstützung!

 

Der 85-jährige Michael G. leidet seit einigen Jahren an krankheitsbedingten Einschränkungen seines alltäglichen Lebens. Seit Jahren wurde er von seiner Tochter und seiner Ehefrau unterstützt und gepflegt. Da sich der Gesundheitszustand zunehmend verschlechterte und eine inzwischen festgestellte Demenzerkrankung bei Michael G. weiter fortschritt, nahm der Pflegeaufwand weiter zu. Deshalb wurde für Herrn G. ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes gestellt. Von der PVA wurde daraufhin ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 2 gewährt. Da sich der Gesundheitszustand weiter verschlechterte und sich Familie G. über die Einschätzung des Pflegebedarfs unsicher war, wandte sie sich für eine Beratung an die AK. Diese übernahm Rechtsschutz, brachte Klage gegen den Bescheid ein und vertrat Herrn G. im sozialgerichtlichen Verfahren. Im Sozialgerichtsverfahren stellte sich bei der Begutachtung durch die gerichtlich beeidete Sachverständige schließlich heraus, dass bei Michael G. ein wesentlich höherer Pflegebedarf, nämlich in Höhe der Pflegestufe 4 vorlag. Somit konnte statt des ursprünglich gewährten Pflegegeldes der Stufe 2 das Pflegegeld der Stufe 4 erwirkt werden. Damit erhält Michael G. rückwirkend statt knapp 300€ Pflegegeld im Monat nun über 750€ Pflegegeld, wodurch wichtige Pflegeleistungen besser abgedeckt werden können. Die Arbeiterkammer unterstützt zu Pflegende und deren Angehörige. „Wir bieten kompetente Beratung, und gehen – wie dieser Fall zeigt - wenn es nötig ist, auch vor Gericht. Ein wertvolles Service, gerade wenn es um die richtige Pflegegeldeinstufung geht, ist unsere APP,“ so AK-Präsident Peter Eder. 

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